Neues aus dem Rathaus

Wie wähle ich richtig?

Die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 - wie wähle ich richtig?

Unechte Teilortswahl, kumulieren, panaschieren, positive Kennzeichnung - verschiedene Begriffe aus dem Kommunalwahlrecht, die jedoch vielen Wählern nichts sagen. Dadurch entstehen bei jeder Kommunalwahl ungültige Stimmzettel und damit leider ungültige Stimmen.

In Triberg gibt es zusätzliche Herausforderungen, einerseits bei der Gemeinderatswahl durch die unechte Teilortswahl, die eine garantierte Repräsentation der beiden Ortschaften Nußbach und Gremmelsbach im Gemeinderat sichert. Andererseits haben wir erstmals bei der Ortschaftsratswahl in Gremmelsbach statt der bisher bei uns üblichen Verhältniswahl eine Mehrheitswahl, da dort nur ein Wahlvorschlag aufgestellt wurde.

Deshalb möchten wir die Begrifflichkeiten sowie die einzelnen Wahlen erläutern:

Gemeinderatswahl:

Drei Wahlvorschläge liegen hierzu vor:

1. CDU, 2. Freie Bürgerschaft, Freie Wähler Triberg e.V. und 3. SPD.

Jeder Wähler hat 18 Stimmen, so viele, wie insgesamt Vertreter für den Gemeinderat zu wählen sind. Sie können einem Bewerber 1, 2 oder höchstens 3 Stimmen geben (kumulieren) und es können nur Bewerber gewählt werden, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind.

Bei der Gemeinderatswahl in Triberg ist die unechte Teilortswahl eine Sonderregelung. Der Wohnbezirk Nußbach hat 4 sichere Sitze im Gemeinderat, Wohnbezirk Gremmelsbach 2; die restlichen 12 Sitze bleiben im Wohnbezirk Triberg. Es werden also 18 Gemeinderäte bei der anstehenden Wahl gewählt. Die 18 Stimmen sind jedoch so zu verteilen, dass nicht mehr Bewerbern in den drei Wohnbezirken Stimmen gegeben werden, als Vertreter für diese zu wählen sind.

Für den Wohnbezirk Triberg dürfen demnach insgesamt nicht mehr als 12 Bewerbern auf allen 3 Stimmzetteln Stimmen gegeben werden. Im Wohnbezirk Nußbach dürfen nicht mehr als 4 Bewerbern Stimmen auf allen 3 Stimmzetteln gegeben werden und im Wohnbezirk Gremmelsbach dürfen insgesamt nicht mehr als 2 Bewerbern auf allen 3 Stimmzetteln Stimmen gegeben wurden.

Ein paar Beispiele:

Möchten Sie vor allem den Wohnbezirk Triberg unterstützen und wählen, so können Sie dort höchstens 12 Bewerber aus den 3 Stimmzetteln auswählen, müssen aber aufpassen die Stimmen so zu verteilen, dass insgesamt nicht mehr als 18 Stimmen vergeben sind. Wählen Sie im Wohnbezirk Triberg 12 Bewerber, dann können Sie nicht allen dieser Bewerber 2 oder gar 3 Stimmen geben, da Sie sonst mehr Stimmen als die 18 Stimmen vergeben haben als Ihnen zur Verfügung stehen. Wählen Sie 6 Bewerber aus dem Wohnbezirk Triberg aus, können Sie das Stimmenkontingent ausschöpfen und diesen 6 Bewerbern 3 Stimmen geben = 18. Wählen Sie bspw. 10 Bewerber, dann können Sie 8 Bewerbern davon 2 Stimmen geben und 2 Bewerbern jeweils 1 Stimme, dann wäre die Höchstzahl von 18 Stimmen erreicht.

Möchten Sie hingegen vor allem den Wohnbezirk Nußbach unterstützen, dann können Sie dort höchstens 4 Bewerber aus den verschiedenen Stimmzetteln auswählen und diesen maximal je 3 Stimmen geben. Bei 3 Stimmen pro Bewerber für Nußbach, dann wären 12 Stimmen vergeben, für die restlichen 6 Stimmen könnten Sie zum Beispiel maximal 2 Bewerber aus Gremmelsbach aussuchen und je nachdem, ob Sie diesen 1, 2 oder 3 Stimmen vergeben, gegebenenfalls den Rest auf den Wohnbezirk Triberg verteilen

Möchten Sie vor allem den Wohnbezirk Gremmelsbach unterstützen, dann dürfen Sie dort maximal 2 Bewerbern auf den verschiedenen Stimmzetteln maximal jeweils 3 Stimmen geben. In diesem Beispiel wären 6 Stimmen vergeben, die restlichen 12 Stimmen können Sie auf andere Bewerber der Wohnbezirke Triberg und Nußbach verteilen, wobei hier ebenfalls zu beachten wäre, dass Sie maximal 4 Bewerbern aus Nußbach Stimmen geben und falls Sie aus dem Wohnbezirk Triberg auch noch Bewerber unterstützen möchten, die Gesamtzahl von 18 Stimmen nicht überschreiten.

Die Kennzeichnung erfolgt, indem Sie in das Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen jeweils ein Kreuz oder die Zahl 1 setzen, wenn Sie dem Bewerber/der Bewerberin eine Stimme geben wollen. Oder die Zahl 2 oder die Zahl 3 setzen, wenn Sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben wollen.

Sie können einen der drei Stimmzettel auch im Ganzen kennzeichnen (bspw. mit einem Kreuz auf dem Stimmzettel Ihrer Wahl), dann erhält jeder Bewerber auf diesem Stimmzettel eine Stimme. Da teilweise nur 15 oder weniger Kandidaten auf einem Stimmzettel stehen, hätten Sie Ihr Stimmenkontingent jedoch nicht ausgeschöpft.

Sie können auch auf einen Stimmzettel Bewerber von anderen Wahlvorschlägen aufführen (panaschieren = Stimmen mischen) und diesen 1, 2 oder 3 Stimmen geben. Beispielsweise können Sie Herrn Max Mustermann von der Liste der Partei A in die freien Zeilen des Wahlvorschlags der Partei B oder C eintragen und dahinter die gewünschte Stimmenanzahl setzen.

Sie dürfen nur Bewerbern, die auf den Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben.

 

Ortschaftsrat Nußbach:

Drei Wahlvorschläge liegen hierzu vor: 1. CDU, 2. Freie Bürgerschaft, Freie Wähler Triberg e.V. und 3. SPD.

Hier gestaltet sich die Stimmabgabe ein wenig einfacher. Auch hier ist kumulieren und panaschieren möglich. Es muss aber ebenfalls darauf geachtet werden, dass nicht mehr Stimmen abgegeben werden, als Ortschaftsräte zu wählen sind. In Nußbach werden 9 Ortschaftsräte gewählt, demnach sind 9 Stimmen zu vergeben und maximal dürfen Sie einem Bewerber 3 Stimmen geben.

Und auch hier dürfen Sie nur Bewerbern, die auf den Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben.

Ebenfalls können Sie hier einen der drei Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, dann erhält jeder Bewerber auf diesem Stimmzettel eine Stimme. Bei einem Wahlvorschlag in Nußbach sind allerdings lediglich 5 Personen aufgeführt, in diesem Fall hätten Sie Ihr Stimmenkontingent nicht ausgeschöpft.

Auch panaschieren ist möglich - Sie können auf einen Stimmzettel Bewerber von anderen Wahlvorschlägen aufführen und diesen 1, 2 oder 3 Stimmen geben. Dasselbe Beispiel wie beim Gemeinderat: Sie können Herrn Max Mustermann von der Liste der Partei A in die freien Zeilen des Wahlvorschlags der Partei B oder C eintragen und dahinter die gewünschte Stimmenanzahl setzen.

Beispiel:
Nutzen Sie die Höchstzahl von 3 Stimmen pro Bewerber aus, dann können Sie 3 Bewerbern aus den Wahlvorschlägen 3 Stimmen geben. Alternativ können Sie maximal 9 Bewerbern aller Wahlvorschläge jeweils 1 Stimme geben, oder gemischt, Sie geben 2 Bewerbern je 3 Stimmen und haben dann noch 3 Stimmen übrig, die Sie auf weitere 3 Bewerber mit je 1 Stimme verteilen oder einem Bewerber 2 Stimmen und die letzte Stimme dann einem weiteren Bewerber geben können.

Auch hier: Es können nur Bewerber gewählt werden, die auf den Stimmzetteln aufgeführt sind.

 

Ortschaftsrat Gremmelsbach:

Hier findet Mehrheitswahl statt, da nur 1 Wahlvorschlag abgegeben wurde mit der Bezeichnung „Wir für Gremmelsbach“. Dies macht das Wählen eigentlich einfacher, es gelten teils jedoch auch wieder andere Vorschriften und es darf nicht kumuliert werden.

In Gremmelsbach werden 7 Ortschaftsräte gewählt, demnach sind 7 Stimmen zu vergeben. Allerdings können Sie hier nur eine Stimme an maximal 7 Bewerber vergeben – genauso viele, wie Ortschaftsräte zu wählen sind

Und Sie sind nicht an Bewerber, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind, gebunden. Sie können jeden wählbaren Bürger (der jedoch mindestens in Gremmelsbach seinen Hauptwohnsitz haben muss) wählen und handschriftlich in die freien Zeilen auf dem Stimmzettel eintragen. Für diesen Fall aber bitte darauf achten, dass der Bewerber zweifelsfrei benannt wird mit Vor- und Zunamen und Adresse.

Sie können den Stimmzettel auch im Ganzen kennzeichnen, dann erhalten die ersten 7 Bewerber auf dem Stimmzettel eine Stimme.

 

Kreistag:

Bei der Kreistagswahl sind 6 Mitglieder im Wahlkreis IV - Schwarzwald zu wählen.

Sechs Wahlvorschläge liegen vor:  

CDU, 2. Freie Wähler, 3. Grüne, 4. SPD, 5. FDP und 6. AfD

Auch hier ist kumulieren und panaschieren möglich. Es muss darauf geachtet werden, dass nicht mehr Stimmen abgegeben werden, als Kreisräte zu wählen sind. Es werden 6 Kreisräte in diesem Wahlkreis gewählt, demnach sind 6 Stimmen zu vergeben und maximal dürfen Sie einem Bewerber 3 Stimmen geben.

Sie können einen der Stimmzettel auch im Ganzen kennzeichnen, dann erhält jeder Bewerber bzw. die ersten 6 Bewerber auf diesem Stimmzettel eine Stimme.

Und ebenfalls: Es können nur Bewerber gewählt werden, die auf den Stimmzetteln aufgeführt sind.

 

Für alle aufgeführten Wahlen gilt:
Die Kennzeichnung muss positiv sein. Wenn Sie einzelne Bewerber streichen ohne andere Bewerber mit einem Kreuz oder einer Zahl zu versehen, dann ist der Stimmzettel insgesamt ungültig.

Ganz durchgestrichene, durchgerissene oder durchgeschnittene Stimmzettel sind ungültig; ein Abtrennen der mittels Perforation verbundenen Stimmzettel ist zulässig.

Ebenfalls ungültig sind Stimmzettel, die mehr Stimmen enthalten, als der Wähler hat.

Alle Stimmzettel (Gemeinderat, Ortschaftsrat, Kreistag) sind mit einem Merkblatt versehen. Dort ist nochmals detailliert aufgeführt, wie gewählt werden kann.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt, Wahlen@triberg.de, Tel. 07722 953 226 oder 07722 953 213.